Abgasgutachten
Ab dem 01.10.2017 sind nachregüstete LPG Autogasanlagen nach ECE R 115 abzunehmen.
Die ECE R 115 dient als Grundlage für die Systemgenehmigung von Nachrüstanlagen sowie die Einzelabnhame von individuellen Umrüstlösungen.
Die verwendeten Komponenten müssen nach der ECE R 110 bzw. R 67 genehmigt sein.
Ab sofort muss eine ECE - R 115 vorliegen, es sei denn das Fahrzeug hat die Euronorm bis E2, oder D3 - D4 oder das Fahrzeug hat keine Typgenehmigung (TSN: 000)
Möchten Sie in Erfahrung bringen ob für Ihr Fahrzeug eine ECE R 115 verfügbar ist ?
Dann senden Sie uns bitte einen Scan der Fahrzeugpapiere - Teil I der Kraftfahrzeugzulassung (Fahrzeugschein).
Diesen können Sie uns per Mail an info (at) lpgfuchs.com senden.